Wer erinnert sich noch an die „Krümmung“ der Banane? Wer schimpft nicht über den angebundenen Deckel an Flaschen und Behältern?
Und nun, pünktlich zum Freitag den 13-en Dezember 2024, wieder eine grandiose Errungenschaft, die uns den Onlinehandel ordentlich „erleichtert“ und alles natürlich sicherer und übersichtlicher macht. Die „EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)“ tritt in Kraft.
Was bringt es dem Kunden? Unsere Meinung: nichts.
Für den Händler aber wieder jede Menge Arbeit, Bürokratie und Offenlegung der Liefwege, Offenbarung der Hersteller usw. gegenüber Jedermann, auch gegenüber der Konkurrenz.
Und das wahrscheinlich nur deshalb, damit sich der Deutsche Kunde beim Bulgarischen Hersteller einer Schraube über den Drehsinn beschweren kann, und das auf Englisch. Ein anderer Sinn für diese extrem sinnvolle Verordnung erschließt sich uns nicht.
Was soll das? Wir als Händler sind der Vertragspartner und Ansprechpartner des Kunden. Basta. Was nutzt es, wenn der Kunde (und auch die Konkurrenz) weiß, wo man Ware produzieren lässt, die Strasse und die Hausnummer der Manufaktur oder der Fabrik in Salamanca weiß und welche Farbe die Unterhose des Geschäftsführers hat? Genau: nichts!
Eine weitere Errungenschaft der EU-Bürokratur in Zusammenhang mit dieser Verordnung: Sicherheitshinweise bei Produkten (z.B. bei technischer Chemie), die schon immer in der Produktbeschreibung angegeben werden müssen, müssen jetzt in mehreren Sprachen abgedruckt werden, so dass es jedem Bürger der EU problemlos möglich ist, diese zu lesen. Vom Prinzip her müssen diese Sicherheitshinweise in jeder Sprache innerhalb der EU abgedruckt werden, sobald man in die EU verkauft. Auch wenn ein Shop nur in Deutsch vorliegt, müssen die Sicherheitshinweise dann trotzdem in anderen Sprachen sichtbar sein.
Sie halten das für einen Schwachsinn? Wir auch.
Die EU hält den Kunden offensichtlich für dämlich, unfähig den Google-Übersetzer zu verwenden. Viel Spaß schon jetzt beim Scrollen innerhalb der Seiten.